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| ■ Häufig gestellte Fragen und Antworten |
| Wer darf Lebensmittel von MHM abholen? Bedürftige Menschen und Familien, die unter der Armutsgrenze leben, können sich Lebensmittel-Spenden von MHM abholen. Unter der Armutsgrenze leben Menschen, die Minilohn, Hartz IV, Sozialgeld oder zu geringe Renten beziehen. Zu jeder Abholung muss der aktuelle ALG II- bzw. Hartz IV-Bescheid oder der Bescheid über Sozialgeld vorgelegt werden. Bedürftige Senioren legen bitte ihre Rentenbescheide vor. |
| Welche Lebensmittel erhalten Bedürftige von MHM? Die Kunden der Lebensmittelausgaben erhalten die Spenden unserer Sponsoren. Dazu gehören unter anderem Backwaren wie Brot oder auch mal Kuchen, viele Sorten Gemüse und Obst als wichtigste Zugaben, auch Joghurt, Käse und Wurst können wir nach Möglichkeiten anbieten. Die Lebensmittel sind meist den Mindesthaltbarkeitsdaten sehr nah, aber noch genießbar. Der Verzehr geschieht auf eigene Gefahr, die Lebensmittel sollten vor dem Verzehr auch vom Kunden noch einmal auf ihre Verzehrfähigkeit kontrolliert werden. Garantien vergibt MHM für Lebensmittel nicht. Ist jedoch eine Ware am Tag der Abholung nicht mehr verzehrfähig, können Kunden diese am selben Tag noch umtauschen, sofern sie noch im Lager vorhanden sind. Die nicht mehr verzehrfähige Ware muss bei Umtausch vorgezeigt werden. |
| Wieviele Lebensmittel erhalten Bedürftige von MHM? Kunden von MHM können sich ein Mal wöchentlich an verschiedenen Tagen Lebensmittel abholen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von MHM packen Tüten mit Lebensmitteln vor. In der Regel darf eine Lebensmitteltüte pro Einzelperson ausgegeben werden. Für Familien mit Kindern wird vorrangig, so weit es uns möglich ist, mehr ausgegeben. Sämtliche Angebote gelten nur, solange der Vorrat reicht. MHM hat keinen Einfluss auf die Menge der Spenden, die uns erreichen. Ein geringer Geldbeitrag wird für die Lebensmitteltüten erhoben. Die Beiträge erhalten die Würde unserer Kunden und helfen MHM, seine Aufgaben in den Umfängen weiterhin wahr zu nehmen. Zum Schutz vor Missbrauch der Leistungen von MHM müssen unsere Abholerlisten von den Kunden bei jeder Abholung unterzeichnet werden. Die Listen werden regelmäßig mit den MHM Ausgabestellen verglichen. Bei Verdachtsmomenten arbeiten wir auch mit Lebensmittel-Ausgabestellen anderer Vereine wie der Berliner Tafel e. V., Laib und Seele und der Lichtenberger Hilfe für Menschen e. V. zusammen. |
Wer kann unsere Kleiderkammern nutzen? Bedürftige Menschen und Familien, die unter der Armutsgrenze leben, können sich in unseren Kleiderkammern komplett einkleiden und andere Sachmittel bekommen. Zu jedem Besuch muss der aktuelle ALG II- bzw. Hartz IV-Bescheid oder der Bescheid über Sozialgeld vorgelegt werden. Wer einen Abholausweis der Lebensmittelausgabe besitzt, kann auch nur diesen vorlegen. Zum Erhalt der Vereinsräumlichkeiten erheben wir einen geringen Obulus für die Waren. Liegt eine Bestätigung für Missbrauch unserer Leistungen vor (z.B. Weiterverkauf der Spenden auf Flohmärkten), spricht MHM umgehend Hausverbote aus und behält sich weitere rechtliche Schritte vor. |
Weitere wichtige Fragen und Antworten erscheinen hier in Kürze. Bitte schauen Sie später noch einmal hier herein. |